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Segway in Deutschland zugelassen
Das Bundesverkehrsministerium hat am 25. Juli 2009 die Verordnung für die Zulassung von Segways in Kraft gesetzt. Mit der Verordnung darf der Segway in allen Bundesländern auf Radwegen und auf der Straße gefahren werden.
Noch kurz vor der Sommerpause stimmte der Bundesrat für die Segwayzulassung. Fast vier Jahre lang war an der Verordnung gearbeitet worden, die das Fahren der elektronischen Roller in Deutschland regelt. Eine eigene Fahrzeugklasse, die „elektronische Mobilitätshilfe“, kurz eMo genannt, wurde dafür geschaffen.
Die eMos dürfen künftig auf Radwegen fahren und dort, wo keine Radwege vorhanden sind, die Straße benutzen. Ausnahmegenehmigungen dürfen für das Befahren von Gehwegen erteilt werden. Das gilt z. B. für geführte Stadttouren oder für Menschen mit Behinderung.
Bundes-, Land- und Kreisstraßen dürfen außerhalb von Ortschaften nicht befahren werden. Feld- und Wirtschaftswege sind hingegen für die eMos freigegeben.
Segways müssen mit einem Versicherungskennzeichen („Moped-Kennzeichen“) sowie Klingel und Licht ausgestattet werden. Die Fahrer müssen einen Führerschein besitzen, mindestens den Mofa-Führerschein.
Das Bundesverkehrsministerium legte die Breite der Mobilitätshilfen final auf 0,7 Meter fest. Mit der verringerten Breite kann der Offroad-Segway x2 nicht als eMo zugelassen werden. Die Länder möchten zuerst Erfahrungen mit dem schmaleren Standardmodell i2 sammeln, um dann ggf. später die Verordnung bezüglich der zugelassenen Breite anzupassen. Der Hersteller Segway erwägt, für die Offroad-Variante schmalere Reifen anzubieten, die die von der Verordnung gewünschte Breite einhalten.
Die Verordnung löst die Einzelregelungen der Bundesländer ab. Der Segway darf jetzt bundesweit gefahren werden, auch in den sechs Bundesländern, die das Segwayfahren bislang nicht oder nur sehr eingeschränkt zugelassen hatten. Zu diesen Ländern gehörten Baden-Württemberg, Bremen, Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Sachsen.
Für den Segway wird in den kommenden Monaten die Typisierung als „eMo“ vorbereitet. Bei der Typisierung wird überprüft, ob der Segway auch alle für den deutschen Straßenverkehr geforderten Normen einhält. Umfangreiche Belastungs- und Crash-Test werden dazu durchgeführt. Wenn die Typisierung erfolgt ist, kann der Segway mit der Typenzulassung gefahren werden. Eine weitere Anmeldung ist dann nicht mehr erforderlich, lediglich die KFZ-Haftpflichtversicherung muss bei Inbetriebnahme noch abgeschlossen werden.
Die Typenzulassung (CoC-Papiere) erhalten alle bei autorisierten, deutschen Fachhändlern erworbenen Segways bis 70 cm Spurbreite. Der Typisierungsprozess wird mindestens 6 Monate dauern. Bis dahin kann jeder Halter auch eine Einzelgenehmigung bei den Zulassungsstellen beantragen und mit dem Segway schon vorher durch ganz Deutschland fahren.
Download der Verordnung
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Am 25. Juli 2009 wurde das Segwayfahren in Deutschland zugelassen
Für das Fahren eines Segways in Deutschland benötigt man:
- verkehrssichere Ausstattung
(mit Klingel, Vorder- und Rücklicht, Reflektoren; das Vorderlicht muss eine Akkuladestandsanzeige besitzen; zu beziehen über unser "TÜV-ready Paket")
- KFZ-Haftpflichtversicherung
(Moped-Kennzeichen)
- Betriebserlaubnis/TÜV
(in dem Abnahme-Gutachten vom TÜV wird von der Zulassungsstelle ein Betriebserlaubnissiegel angebracht)
- Führerschein
(der Fahrer muss mindestens im Besitz eines Mofa-Führerschein sein)
Wir helfen Ihnen gerne bei allen Details. Bei uns können Sie Segways auch komplett mit Zulassung erwerben.
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